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- FAQ: Präventionskonzept
01. Mai 2025 - 18:35:05
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FAQ: Präventionskonzept
FAQ (Häufig gestellte Fragen) >Präventionskonzept
01. Gender - Hinweis02. Was ist ein Präventionskonzept und wozu brauchen wir dieses?03. Ziele des Präventionskonzept04. Gewalt hat viele Gesichter
05. Risikoanalyse und Interventionsplan06. Verhaltenskodex07. Regeln für Trainer:innen und Betreuer:innen08. Beschwerdemanagement
09. Präventive Maßnahmen10. Maßnahmen im Verdachtsfall11. Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten12. Monitoring und Evaluation
13. Inkrafttreten des Kinder- und Jugendschutzkonzepts14. Kontakt und Rückfragen15. Sonstige Anlaufstellen16. Weiterführende Links und Literaturnachweise:
17. Leitfaden - Berührungspunkte beim Bogenschiessen
01. Gender - Hinweis

Die in diesem „Präventionskonzept – Maßnahmen zum Schutz der Kinder und Jugendlichen“ verwendeten Personenbezeichnungen beziehen sich, sofern nicht anders im Text kenntlich gemacht, immer auf alle Geschlechter. Dies soll einer besseren Lesbarkeit dienen.
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02. Was ist ein Präventionskonzept und wozu brauchen wir dieses?

Präambel:

Der Bogensportverein „Bogenschützenclub Bludenz (BSC-Bludenz)“ verpflichtet sich, Kinder und Jugendliche in ihrer persönlichen Entwicklung zu fördern und zu schützen. Wir streben einen sicheren Raum an, in dem Kinder und Jugendliche ihre Fähigkeiten im Bogensport entfalten und an gemeinschaftlichen Aktivitäten teilnehmen können.
Dieses Schutzkonzept basiert auf den gesetzlichen Vorgaben Österreichs, insbesondere den Bestimmungen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG), und berücksichtigt die Leitlinien des Österreichischen Bogensportverbandes.

Präventionskonzept

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03. Ziele des Präventionskonzept

- Schutz für Kinder und Jugendliche
- Bewustseinbildung
- Sensibilisierung
- Vorbeugung
- Transparentes Beschwerdemanagement
- Klare Richtlinien für alle Beteiligten
- Schutz für Trainer:innen und Betreuer:innen
- Elterliche Unterstützung
- Förderung von Respekt, Gleichberechtigung und Toleranz im Verein
- Orientierung im Verdachtsfall
- Information und Handlungssicherheit
- Schutz für den Vorstand

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04. Gewalt hat viele Gesichter

KÖRPERLICHE GEWALT: darunter versteht man die absichtliche Anwendung von körperlichem Zwang zum Nachteil von Kindern und Jugendlichen, unabhängig von der Intensität des Zwangs – sie reicht vom leichten Klaps über Schütteln und schweren Schlägen bis zur Anwendung von Stöcken und anderen Gegenständen.

SEXUALISIERTE GEWALT/SEXUELLER MISSBRAUCH:
dazu gehört die Verleitung zu beziehungsweise der Zwang von Kindern und Jugendlichen zu sexuellen Handlungen. Diese Form von Gewalt erfolgt oftmals auch in Verbindung mit sexueller Ausbeutung, zum Beispiel bei der Herstellung und Verbreitung von Missbrauchsbildern im Internet. Auch die Verwendung von nicht altersgerechten sexualbezogenen Worten und Begriffen, die tatsächliche oder angedrohte sexuell motivierte Berührung eines Kindes oder Jugendlichen, Aktivitäten ohne körperlichen Kontakt, wie zum Beispiel das Zeigen von pornografischem Material oder Zeigen beziehungsweise Berühren der eigenen Geschlechtsteile in Anwesenheit des Kindes oder Jugendlichen, sind Formen sexueller Gewalt.

PSYCHISCHE GEWALT: darunter fallen Misshandlungen durch psychischen oder emotionalen Druck, einschließlich Demütigung des Kindes oder Jugendlichen, Beschimpfen, in Furcht Versetzen, Ignorieren, Isolieren und Einsperren, Miterleben von häuslicher Gewalt sowie hochstrittige Pflegschaftsverfahren, Stalking, Mobbing/Bullying und Cyber- Bullying, sowie sonstige Formen von psychischer Gewalt, die sich vorwiegend im beziehungsweise übers Netz manifestieren, wie zum Beispiel Verhetzung, Diskriminierung und Grooming.

VERNACHLÄSSIGUNG: darunter versteht man das Vorenthalten von Leistungen zur Befriedigung jugendlicher Bedürfnisse (physisch, psychisch, emotional, sozial), obwohl die Möglichkeit dazu bestünde, im Extremfall die Aussetzung des Kindes oder Jugendlichen.

„SCHÄDLICHE PRAKTIKEN“: diese werden manchmal als „traditionsbedingte“ Formen von Gewalt bezeichnet und umfassen etwa bestimmte Züchtigungspraktiken, weibliche Genitalverstümmelung, Kinderehen/Zwangsverheiratung, Gewalttaten „im Namen der Ehre“.

KINDERHANDEL: dieser umfasst die Anwerbung, Beförderung, Verbringung, Beherbergung oder Aufnahme von Kindern und Jugendlichen zum Zweck ihrer Ausbeutung, einschließlich sexueller Ausbeutung, Ausbeutung der Arbeitskraft durch Bettelei, durch Bestimmung zur Begehung von Straftaten, Organentnahme.

INSTITUTIONELLE GEWALT: Von institutioneller Gewalt spricht man, wenn eine Institution ihre Macht so ausübt, dass die in der Institution lebenden Menschen und ihre Bedürfnisse massiv eingeschränkt werden, z.B. während einer Gruppenstunde nicht trinken dürfen oder nicht auf die Toilette gehen dürfen.

GENDERDIMENSION VON GEWALT UND AUSBEUTUNG:
Kinder und Jugendliche erfahren Gewalt und Ausbeutung auch ihres Geschlechts bzw. ihrer Geschlechtswahl und sexuellen Orientierung wegen. Es bestehen häufig geschlechtsspezifische Abhängigkeitsverhältnisse, die in Prävention und Schutzmaßnahmen berücksichtigt werden müssen.

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05. Risikoanalyse und Interventionsplan

Risikoanalyse wurde bereits durchgeführt bzw. wird laufend erweitert,
Interventionsplan wurde erstellt und dient als Leitfaden.

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06. Verhaltenskodex

Eine wertschätzende, empathische, respektvolle und achtsame Haltung, die sich auf Augenhöhe mit den anvertrauten Kindern und Jugendlichen befindet, ist essenziell und begründet das Fundament unserer Arbeit mit ihnen.

Wertekodex und Verhaltensregeln übernommen aus dem „Rot-Weiß-Roten Pfeil“ (ÖBSV-Anfängerausbildung und Leitfaden):


Verhalten für ein gutes Miteinander
Dieser Abschnitt behandelt das Verhalten, das im Bogensport erwartet wird. Diese Empfehlungen sollen erreichen, dass alle Schützinnen/Schützen die größtmögliche Freude an ihrem Sport erleben können. Die vorherrschenden Prinzipien sind „Umsicht“ und „Rücksichtnahme“.

Grüßen, Vorstellen und Verabschieden
Ankommende grüßen, Neue im Klub stellen sich vor. Das Gespräch ist für das Zusammenleben wichtig und die Voraussetzung dafür ist das Kennenlernen und Grüßen.
Vor dem Verlassen des Platzes/Parcours melden sich die Schützinnen/Schützen ab und verabschieden sich.

Höflichkeit
Höflichkeit gehört zum guten Ton und sollte immer angebracht sein, selbst in Konfliktsituationen legen wir Wert auf eine respektvolle Gesprächskultur. Wir fördern die Kinder und Jugendlichen selbstverantwortliche Entscheidungen zu treffen und Selbstwirksamkeit zu erfahren.

Pünktlichkeit beim Training
Bei Unterrichtseinheiten ergeben sich durch das Zuspätkommen einzelner „Nachzügler“ für die schon Anwesenden etliche Nachteile. Die Aufmerksamkeit leidet, der Coach muss unter Umständen auf zwei verschiedenen Niveaus weiterarbeiten. Versäumte Informationen können auch zum Sicherheitsrisiko werden. Eine Entschuldigung und ein rechtzeitiges Bescheid Geben vor Trainingsbeginn ist in jedem Fall angebracht. Ein unentschuldigtes Fernbleiben wird nirgends gern gesehen.

Hilfsbereitschaft
Diese kann auf vielerlei Weise gezeigt werden: Aushilfe mit Material, Mithilfe bei der Materialpflege, Pfeile suchen etc. Aber Vorsicht! Nicht immer ist Hilfe erwünscht, beispielsweise beim Ziehen von teuren oder empfindlichen Pfeilen.
Zur Hilfsbereitschaft gehört es auch, dass man sich erkundigt, wann Arbeitskraft für ein Vereinsprojekt benötigt wird, und dass man sich dann auch an diesen Projekten beteiligt.

Respekt vor individuellen Grenzen
Wir gehen bewusst mit Nähe und Distanz um. Wir nehmen aktiv Stellung gegen diskriminierendes oder sexualisiertes Verhalten sowie jeglicher Art von körperlicher oder psychischer Gewalt.

Social Media und Messenger Dienste
Wir nutzen Social Media sorgsam, verbreiten lediglich ausgewählte Bilder mit Zustimmung der abgebildeten Personen bzw. deren Eltern und gehen vertraulich mit persönlichen Daten um.

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07. Regeln für Trainer:innen und Betreuer:innen

• Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften. Alle Betreuer:innen müssen einen aktuellen Strafregisterauszug zur Vorlage bei der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen vorweisen.
• Trainer:innen oder Betreuer:innen dürfen sich nicht alleine mit Kindern oder Jugendlichen in einem abgeschlossenen Raum aufhalten.
• Es ist untersagt, Kinder und Jugendliche aufgrund von Geschlecht, Herkunft, Religion, sexueller Orientierung oder einer Behinderung in jeglicher Art zu diskriminieren.
• Kommunikation, egal ob über soziale Medien (WhatsApp, E-Mail, SMS, usw.) oder privat, ist nur mit Einwilligung der Eltern oder Erziehungsberechtigten erlaubt.

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08. Beschwerdemanagement

Die Meldung einer Beschwerde oder eines Verdachtsfalles ist folgendermaßen möglich:
• Mündlich an die/den Kinder- und Jugendschutzbeauftragte/n
• Telefonisch an die/den Kinder- und Jugendschutzbeauftragte/n
• Schriftlich per Mail an die/den Kinder- und Jugendschutzbeauftragte/n oder in den Briefkasten in Lorüns.

Mitteilungsbogen
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09. Präventive Maßnahmen

Aufklärung und Sensibilisierung
• Alle Tariner:innen und Betreuer:innen werden in regelmäßigen Schulungen zu Themen wie Gewaltprävention, Mobbing, Kinderschutz, sexuelle Gewalt usw. geschult und unterrichtet.
• Kinder und Jugendliche werden über ihre Rechte, Pflichten und die bestehenden Schutzmaßnahmen im Verein informiert.

Verpflichtungserklärung
• Alle Vereinsmitarbeiter:innen und Trainer:innen halten sich an den Verhaltenskodex des Vereins (siehe Anhang Verhaltenskodex von 100% Sport).

Kinder- und Jugendschutzbeauftragte/n
• Der Verein benennt eine oder mehrere Kinder- und Jugendschutzbeauftragte/n, die als Anlaufstelle für Kinder, Jugendliche und Eltern dienen soll.
• Diese sind gut ersichtlich und leicht auf der Homepage des Vereins bzw. dem Geräteschuppen in Lorüns zu finden.

Sicherheitschecks
• Die Sicherheit am Trainingsplatz bzw. der Trainingshalle wird regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.
• Die Sicherheitsregeln beim Schießen mit Pfeil und Bogen sind zu jeder Zeit einzuhalten. Bei Nichteinhaltung bzw. der Gefährdung anderer Vereinsmitglieder kann es bis zu einem Vereinsausschluss kommen.


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10. Maßnahmen im Verdachtsfall

Wenn es zu Auffälligkeiten kommt, werden diese ernst genommen.

Wenn bei einem Kind oder Jugendlichen auffälliges Verhalten beobachtet wird, oder er/sie unklare Andeutungen macht, die auf eine Gewalterfahrung hindeuten, oder das Gefühl entsteht, dass es dem Kind oder Jugendlichen nicht gut geht, muss gehandelt werden.

• Die Signale werden ernst genommen und im Interventionsteam, den Vertrauenspersonen und dem Vorstand angesprochen und dokumentiert.
• Falls nicht gleich miteinbezogen, erfolgt eine Meldung an die/den Kinder- und Jugendschutzbeauftragte/n oder ggf. kann auch eine externe Stelle hinzugezogen werden.
• Mit den Beobachtungen muss sorgsam umgegangen werden, denn sowohl Erwachsene als auch Kinder und Jugendliche können durch Gerüchte verletzt werden.
• Akute Vorfälle werden umgehend an externe Stellen wie z. B. die Polizei oder die Kinder- und Jugendhilfe weitergeleitet.
• Sollte sich der Verdacht erhärten das ein Trainer:innen oder Betreuer:innen in den Vorfall involviert sein sollte, wird diese/dieser sofort seiner Tätigkeit entbunden.
• Alle Maßnahmen werden transparent und nachvollziehbar dokumentiert.
• Der Fall wird gegebenenfalls anonymisiert und im Vereinsvorstand zur Nachbearbeitung besprochen und das Präventionskonzept wenn nötig erweitert und angepasst.

Die im Verdachtsfall betroffenen Personen werden über das Vorgehen unter Einhaltung geltender Datenschutzbestimmungen und Verschwiegenheitspflichten informiert.

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11. Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten

Vorstand: Überwachung der Implementierung und Einhaltung des Konzepts.
Trainer:innen und Betreuer:innen: Umsetzung der Richtlinien während des Trainings.
Kinder- und Jugendschutzbeauftragte/n und Jugendvertreter:innen: Ansprechpartner:innen für Kinder Jugendliche und Eltern sowie Berater:innen bei Problemen.
Jugendsprecher:innen (optional): Vermittler:innen zwischen Jugendlichen und dem Verein.

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12. Monitoring und Evaluation

• Das Präventionskonzept wird jährlich überprüft und bei Bedarf angepasst oder überarbeitet.
• Feedback von Kindern, Jugendlichen und Eltern wird in die Weiterentwicklung des Konzepts miteinbezogen.

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13. Inkrafttreten des Kinder- und Jugendschutzkonzepts

• Das Konzept tritt mit 01.05.2025 in Kraft
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14. Kontakt und Rückfragen

Kinder- und Jugendschutzbeauftragte/n und Jugendvertreter:innen:




Schutzbeauftragte:
Name: Tanja Bischof
Tel.: +43-660-2145206
email: info@bsc-bludenz.at





Schutzbeauftragter:
Name: Alexander Pastella
Tel.: +43-660-3450174
email: obmann@bsc-bludenz.at





Jugendvertreterin:
Name: Melanie Radl
Tel.: +43-680-4449065
email: melanie@aradl.at





Jugendsprecherin:
Name: Allegra Bischof



Kinder- und Jugendschutzbeauftragte


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15. Sonstige Anlaufstellen

• Kinder- und Jugendanwaltschaft Vorarlberg
https://vorarlberg.kija.at/
• Kinder- und Jugendhilfe Vorarlberg
https://vorarlberg.at/-/kinder-und-jugendhilfe
• Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs
https://www.kija.at/
• Österreichische Gewaltschutzzentren
https://www.gewaltschutzzentrum.at/
• Österreichische/Internationale Kinderschutzzentren
https://www.oe-kinderschutzzentren.at/zentren/
https://www.keepingchildrensafe.global/

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16. Weiterführende Links und Literaturnachweise:

Der “rot-weiß-rote” Pfeil - Handbuch für SchützInnen
WA Beginner ́s Manual Version 2005 Link , abgerufen am 23.11.2019, dazu die deutsche Übersetzung und Überarbeitung von Ebi Wyrsch, Link, abgerufen am 23.11.2019
Inhalte wurden übernommen aus der Kinderschutzrichtlinie des Österreichischen Netzwerks Kinderrechte, der Kinderschutzrichtlinie der Katholischen Jungschar Österreichs und dem bOJA-Rahmenschutzkonzept der Offenen Jugendarbeit.

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17. Leitfaden - Berührungspunkte beim Bogenschiessen

Dieses Dokument informiert Trainer:innen, Eltern und Mitglieder über die möglichen und notwendigen physischen Berührungspunkte, die bei der Haltungskorrektur im Bogensport erforderlich sein können. Der Fokus liegt darauf, eine klare, respektvolle und professionelle Kommunikation sowie einen achtsamen Umgang mit der Privatsphäre der Sportler:innen zu gewährleisten, insbesondere bei Kindern und Jugendlichen.

Leitfaden - Berührungspunkte
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